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ein leinenes Tuch nähen und in das gefüllte Faß legen. Zur Aufrechthaltung dieser Bräuordnung wurde von den Herzogen Wilhelm und Ludwig eine Bierbeschau angeordnet und dazu eine eigene Commission niedergesetzt, welche das Bier im Sommer dreimal und im Winter zweimal in jeder Woche besichtigen und prüfen mußte. Wurde dabei gefunden, daß das Bier seinen Pfenning — d. h. sein Geld,— nicht werth war, wurde der Bräuer strenge bestraft. Auch scheinen damals in München schon Uebergriffe der Bräuer und Wirthe gegen ihre Gäste in Beziehung auf richtige Mäßerei häufig vorgekommen zu fein, denn die angeführte Bräuordnung vom Jahre 1420 gebietet ihnen: „daß sie alle ihre Kandeln bringen sollen zu dem geschworenen Zinngießer, den die Stadt.gesetzt hat, und der soll sie beschauen, ob die Nägel (die Aichzeichen) darin recht stehen, und soll auch fürbas nicht mehr geschenkt werden an keinen Kandeln, dann die gebrannt und gezeichnet sind mit der Stadt Zeichen."
Allein im 16. Jahrhundert stand plötzlich ein gefährlicher Mitbewerber des bisherigen braunen Bieres auf, ein Fremdling, welcher sich nicht nur einzudrängen sondern selbst die Uebermacht zu erhalten suchte, nämlich das weiße Bier. In Böhmen nämlich erzeugte man aus Waizen weißes Bier, und an dieser Nachahmung des Weines fanden anfangs besonders Personen höheren Standes Geschmack, wodurch dieses Bier in Bayern und somit auch in München raschen Eingang fand.
Die Polizei sah sich aber bald veranlaßt, Maßnahmen gegen die Ueberhandnahme des weißen Bieres zu ergreifen, theils weil dasselbe der Gesundheit weniger zuträglich sei