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Münchener Stadtbuch

LI. Das Bier, der Bock, das Hofbräuhaus.

als das rothe, theils weil man Vertheuerung des Waizens und dadurch auch des Bredes befürchtete. Dem Brauen dieses weißen Bieres wurden daher anfangs polizeilich alle möglichen Hindernisse entgegen gesetzt und endlich wurd,e das Recht, weißes Waizenbier zu brauen, den Brauern gänzlich entzogen und solches nur dem Landesfürsten vorbehalten. Von nun an erscheint in München ein eigenes fürstliches „weißes Bräuhaus" und zwar ist es dasselbe Gebäude, welches heut zu Tage als Hofbräuhaus noch steht. Aus dem Umfange dieser Gebäulichkeiten läßt sich entnehmen, wie schwunghaft damals die Brauerei des weißen Bieres betrieben wurde, und wie sehr es damals beliebt war.

Diese Brauerei warf für die herzogliche Kasse so gute Erträgnisse ab, daß die Hofkammer zur Erhöhung der Revenuen im Jahre 1589 den Antrag stellte, auch für braunes Bier ein Hofbräuhaus zu errichten, und Herzog Wilhelm V. genehmigte diesen Antrag. Es wurde nun noch im nämlichen Jahre in der alten Veste an der Stelle des niedergerissenen „Hennenhauses" und des „Badgebäudes" ein Bräuhaus erbaut. Jm Jahre 1651 wurde dasselbe gegen den sogenannten „Löwenhof" in der Burggasse zu erweitert. Auch dieses alte Hofbräuhaus existirt noch heutigen Tages; es ist jenes Gebäude am Kanale in der Lederergasse Nr. 26, in welchem seit dem Jahre 1811 das Zerwirkgewölbe sich befindet. Seine ehemalige Bestimmung läßt sich noch heut zu Tage an den großen Fenstern erkennen und sind auch dessen massive Kreuzgewölbe noch wohl erhalten.

Da dieses Gebäude bei dem vermehrten Verbrauche

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