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1805 - München: Regulierung der jüdischen Bevölkerung und Bildungswesen

Das „Regulativ über die hiesige Judenschaft“ legt fest, dass nur Juden mit einer Matrikelnummer ein Aufenthaltsrecht erhalten. Erstmals werden Aufenthalts-, Niederlassungs- und Handelsrechte in einer allgemeinverbindlichen Form geregelt. Gleichzeitig wird die jüdische Gemeinde dazu aufgefordert, eine eigene Schule zu gründen, um den Bildungsbedarf innerhalb der Gemeinde selbst zu decken.

Der Leibzoll für Juden in Bayern wird aufgehoben.


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