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3.1938 - Synagogengemeinden verlieren ihren rechtlichen Status

Ein neues Gesetz entzieht allen jüdischen Synagogengemeinden ihren Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Fortan werden sie nur noch als Vereine geführt, was ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten erheblich einschränkt.


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