Geschichte


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  • Notstandsgesetze in Deutschland

    Die Notstandsgesetze in Deutschland gaben der Regierung erweiterte Befugnisse in Krisenzeiten wie Kriegen oder Naturkatastrophen. Dazu gehörten Einschränkungen von Grundrechten, der Einsatz der Bundeswehr im Inland und die Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen auf den Bund. Sie stießen auf großen Widerstand, vor allem von der außerparlamentarischen Opposition und der 68er-Bewegung, die einen Missbrauch der Macht und eine Gefährdung der Demokratie befürchteten. Trotz der Proteste wurden die Gesetze letztlich verabschiedet und traten in Kraft.


Deutschland
Friedrich Ebert
(Reichspräsident
1919-1925)
Dr. Walter Simons
(Reichspräsident (kommißarisch)
1925-1925)
Paul von Hindenburg
(Reichspräsident
1925-1934)
Wilhelm Marx
(Reichskanzler
1923-1925)
Hans Luther
(Reichskanzler
1925-1926)
Kirchenstaat
Pius XI. (1922-1939)
1. Bürgermeister
Karl Scharnagl (1925-1933)

2. Bürgermeister
Hans Küfner (1918-1934)