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  • Papst Pius XI.
  • Bayerisches Konkordat

    Das Bayerische Konkordat von 1924, abgeschlossen zwischen dem Freistaat Bayern und Papst Pius XI., regelte die Beziehungen zwischen der bayerischen Staatsregierung und der katholischen Kirche. Es umfasste Vereinbarungen zu kirchlichen Rechten in Bildung, Status kirchlicher Institutionen und Finanzierungsfragen, und bildete ein Modell für spätere ähnliche Vereinbarungen in anderen deutschen Ländern.


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