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Im Jahr 1616 wurde in Bayern eine neue Landrecht-, Polizei-, Gerichts- und Malefizordnung eingeführt. Diese umfassende Gesetzgebung, bekannt als das "Landrecht von 1616", reformierte das Rechtssystem in Bayern grundlegend. Sie ersetzte ältere, lokal variierende Rechtsordnungen durch eine einheitliche Regelung. Die Verordnung beinhaltete detaillierte Bestimmungen zu verschiedenen Aspekten des öffentlichen und privaten Lebens, darunter Strafrecht, Zivilrecht, Polizeiverordnungen und gerichtliche Verfahren. Diese Reformen spiegelten den Trend zur Zentralisierung und Modernisierung des Rechtswesens in den deutschen Territorien wider und legten wichtige Grundsteine für die weitere rechtliche Entwicklung in der Region.
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