Geschichte


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  • Herabsenkung des Wahlalters

    Die Herabsetzung des Wahlalters in Deutschland ermöglichte es jungen Menschen, bereits ab 18 Jahren an Bundestagswahlen teilzunehmen. Zuvor lag das aktive Wahlalter höher, doch durch die Änderung erhielten Jugendliche früher das Recht, politisch mitzubestimmen. Diese Reform spiegelte den gesellschaftlichen Wandel und das zunehmende Bedürfnis wider, junge Menschen stärker in politische Prozesse einzubeziehen. Das passive Wahlalter, also das Mindestalter, um selbst gewählt zu werden, wurde auf 21 Jahre festgelegt.


Deutschland
Friedrich Ebert
(Reichspräsident
1919-1925)
Dr. Walter Simons
(Reichspräsident (kommißarisch)
1925-1925)
Paul von Hindenburg
(Reichspräsident
1925-1934)
Wilhelm Marx
(Reichskanzler
1923-1925)
Hans Luther
(Reichskanzler
1925-1926)
Kirchenstaat
Pius XI. (1922-1939)
1. Bürgermeister
Karl Scharnagl (1925-1933)

2. Bürgermeister
Hans Küfner (1918-1934)