Geschichte


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  • Abstimmung über den Young-Plan

    Der Young-Plan sollte die deutschen Reparationszahlungen senken und über einen langen Zeitraum strecken. Zudem wurde der Abzug alliierter Truppen aus dem Rheinland vorgezogen. Während die Regierung den Plan als wirtschaftliche Erleichterung sah, lehnten rechte Parteien ihn ab und organisierten einen Volksentscheid, der jedoch scheiterte. Durch die Weltwirtschaftskrise verlor der Plan schnell an Bedeutung und wurde schließlich aufgehoben. Die Debatte um den Young-Plan stärkte jedoch nationalistische Strömungen und schwächte die Weimarer Republik weiter.

  • Inkrafttreten des Young-Plans

    Der Young-Plan, der die deutschen Reparationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg neu regelte, wurde am 17. Mai 1930 mit rückwirkender Gültigkeit zum 1. September 1929 in Kraft gesetzt. Er legte eine durchschnittliche jährliche Zahlung von rund zwei Milliarden Reichsmark fest, die überwiegend in Devisen zu leisten waren. Zudem führte der Plan zur Auflösung der Reparationskommission und zur Rückgewinnung der deutschen Souveränität in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ein weiterer Vorteil war die vorzeitige Räumung des Rheinlandes durch alliierte Truppen. Trotz dieser Erleichterungen stieß der Plan auf innenpolitischen Widerstand, insbesondere von nationalistischen Gruppen. 


Deutschland
Friedrich Ebert
(Reichspräsident
1919-1925)
Dr. Walter Simons
(Reichspräsident (kommißarisch)
1925-1925)
Paul von Hindenburg
(Reichspräsident
1925-1934)
Wilhelm Marx
(Reichskanzler
1923-1925)
Hans Luther
(Reichskanzler
1925-1926)
Kirchenstaat
Pius XI. (1922-1939)
1. Bürgermeister
Karl Scharnagl (1925-1933)

2. Bürgermeister
Hans Küfner (1918-1934)