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Schatzkammer der Münchner Residenz

Titel Schatzkammer der Münchner Residenz
Autor:in Thoma Hans
Verlag Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Buchart Broschüre
Erscheinung 1958
Seiten 347
ISBN/B3Kat 0000000062
Kategorie Kunstführer 
Suchbegriff Schatzkammer Residenz 
Regierungsbezirk Oberbayern
Zitierhinweis:

Innerhalb der vielgestaltig reichen Kunstsammlungen der Mün­chener Residenz darf die Schatzkammer des Hauses Wittelsbach eine Sonderstellung beanspruchen. Ihre Bedeutung liegt in glei­chem Maße in ihrer jahrhundertealten Tradition, in ihrem zah­lenmäßigen Umfang (der sie den größten, noch bestehenden europäischen Sammlungen dieser Art zuordnet), und nicht zu­letzt in der einzigartigen künstlerischen Qualität der in ihr vereinigten Kunstwerke. Allein die Tatsache, daß sie zur Zeit der Monarchie nur in Ausnahmefällen besucht werden konnte und daß sie auch in den letzten vier Jahrzehnten im Ganzen genommen kaum mehr als drei Jahre der öffentlichen Besich­tigung zugänglich war, mag der Grund sein, daß sie trotzdem bisher nicht in der ihr zustehenden Weise bekanntgeworden ist.

1931 wurden ihre Bestände unter dem verdienstvollen ersten Direktor des Münchener Residenzimuseums Professor Dr. Fried­rich H. Hofmann neu geordnet und unter Mithilfe von Dr. Heinrich Stern in einem Amtlichen Führer wissenschaftlich erfaßt. Direktor Dr. Heinrich Kreisel hat diese Neugestaltung, gemeinsam mit Hauptkonservator Dr. Fritz Haeberlein, 1937 weitergeführt. Gleichzeitig bearbeitete Dr. Haeberlein die in einem Privatoratorium Maximilians I. verwahrten kirchlichen Goldschmiedewerke, die Dr. Kreisel 1938 in einer neugeschaf­fenen „Schatzkammer der Reichen Kapelle" ausstellte.

Bereits ein Jahr später mußten diese beiden Sammlungen zu Beginn des Zweiten Weltkrieges in auswärtige Depots in Sicherheit gebracht werden. Als diese Bestände nach Kriegs­ende nach München zurückgeholt werden konnten, war die Residenz zu einem Trümmerfeld geworden. Erst 1951 war es möglich, eine kleine Auswahl der bedeutendsten Zimelien der öffentlichen Besichtigung wieder zugänglich zu machen.