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Münchener Stadtbuch

Der große Bürgeraufruhr in München. 1397 – 1403

Aufstande gegen die bevorrechteten Stadtaristokratie und gegen das stolze Patziziat, wir erblicken in Folge dessen blutige Kämpfe in den Städten mit rücksichtslosen Hinrichtungen, mit Vertreibung oder wenigstens Beschränkung der Patrizier in den höheren magistratischen Stellen; in den bisherigen Rath werden Handwerker aufgenommen, und eine gewisse Zahl von Rathsstellen mit ihnen besetzt, oder eine eigene Abtheilung derselben gebildet. So in den italienischen Städten, ferners in Köln, in Zürich (im J. 1335), in Straßburg, in Regensburg (im J. 1330), in Augsburg (im J. 1368).

Ähnliches geschah auch in München. Diese Stadt erhielt, wie früher bereits erwähnt, ihre Verfassung durch Herzog Rudolf im Jahre 1294, und diese Urkunde ist die eigentliche Magna Charta der Münchener, der die Bürgerschaft ihre Freiheit und ihren Wohlstand verdankte. Um diese ihre erworbenen Rechte und Freiheiten zu schirmen, hatten bereits im Jahre 1384 alle Räthe und die Gemeinde einen feierlichen Eid geschworen, „sich gegen jeden, der ihre guten Briefe, so sie von den Herrschaften haben, irren wolle, wechselseitig beizustehen.“ Um aber die Kraft der Gemeinde zu verstärken, musste schon bei Lebzeiten des Herzogs Johann auf Andringen der Bürger im Jahre 1396 dem inneren und äußeren Rathe ein Kollegium von dreihundert Geschworenen aus der Gemeinde beigegeben werden. Da tauchte im Jahre 1397 unter der Bürgerschaft deas Gerücht auf, daß von Seite des inneren Rathes, der bisher nur mit Patriziern besetzt war, das Gemeindegut gewissenlos verwaltet und vergeudet werde. Je größere Dimensionen dieses Gerücht

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