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und so mehrere, welche alle damals in der äußern Stadt lagen.
Troßdem scheint aber die Ausführung dieser wohlthätigen Anordnungen sehr lässig betrieben worden oder bald wieder in Vergessenheit gekommen zu sein, denn der Stadtrath erließ im Jahr 1370 eine neuerliche Bauverordnung, in welcher er die früheren Anordnungen wiederholt einschärfte, und namentlich die Häuser bezeichnete, welche innerhalb eines bestimmten Termines zurückgesetzt oder in die Linie vorgebaut werden sollen, an denen die Lauben (Gallerien) abgebrochen, die außerhalb der Häuser angebrachten Treppen anders geführt und Stufen weggenommen werden mußten; er befahl die hervorstehenden Dächer abzubrechen und dafür andere zu setzen, er duldete die Kellerhälse an den Strassen nicht mehr, und gestattete dafür Kellerfenster mit eisernen Stäben verwahrt. Er gebot, daß die Häuserkünftig „nach der Schnur gezogen“, das heißt, in einer Linie gebaut werden sollen. Welcher Bürger solches bis nächsten Sonnenwendtag (24. Juni) nicht gethan, dem wurden von der Stadt wegen Werkleute geschickt, die auf seine Kosten die gerügten Mängel und Anordnungen abthun mußten.
So bekam München nach und nach ein schöneres und mehr städtisches Ansehen.
Gegen Ende des vierzehnten Jahrhundertes wurde auch begonnen die Strassen der Stadt zu Pflastern; denn am 4. August 1394 erließen die beiden Herzoge Johann und Ernst eine Urkunde, in welcher sie der Stadt die Erhebung eines Pflasterzolles zur Herstellung und Unterhaltung des Strassenpflasters bewilligten, und solle derselbe