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Vergebens wendeten sich die Brüder Ernst und Wilhelm an den Kaiser Wenzel, vergebens an die in Ingolstadt versammelte Landschaft. Erst am 11. Jäner 1399 kam man auf Keiser Wenzels Friedgebot dahin überein, die Sache durch Friedensrichter schlichten zu lassen, und bis zur Entscheidung gegenseitig Frieden zu halten. Am 1. Mai 1399 erfolgte endlich ein Uebereinkommen, welches dießmal dadurch erleichtert wurde, dass Herzog Ernst eben ausser Landes war, und der mildere Wilhelm minderen Anstand nahm, in das Begehren der Münchener Bürgerschaft einzugehen. Nach Inhalt dieses Ausspruches verblieb es beim Göppinger Spruche, und sollte alles auf den Stand gesetzt werden, wie vor Anfang der Fehde es gewesen; neu entstehende Streitigkeiten soll Kurfürst Ruprecht von der Pfals als Obmann mit drei Beiständern von jeder Seite obthun. Den Münchenern wurde zugleich alle ihre bisherigen Freiheiten, namentlich das Recht, ihre Mitbürger selbst zu strafen, bestätiget, und ihnen Vergessenheit alles Vergangenen zugesichert.
Auf dieses hin begaben sich die Herzoge Ernst und Wilhelm wieder nach München, und die Münchener Bürger leisteten ihnen nunmehr den Huldigungseid.
Es begann hiermit wider die gemeinschaftliche Regierung der vier Herzoge.
Er wäre nun denn wohl zu erwarten gewesen, daß Friede und Eintracht in die Stadt mÜnchen zurück kehre. Dem war aber nicht so. Die Erbitterung unter den Parteien der Münchener Bürger war gegenseitig zu groß, als daß sie sich geeiniget hätten. Namentlich erwuchsen aus dem den Bürgern zugestandenen Rechte, die Ihrigen selbst