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Zu strafen, neue Misshelligkeiten; denn die noch immer herrschende aufrührerische Partei übte dieses Recht in vollem Maaß gegen diejenigen, welche in Folge des oben angeführten Streitesüber den Rechnungsauszug aus der Stadt verbannt, oder die aus derselben eigenmächtig entwichen waren. Diese Verbannten waren: Gabriel Ridler, Rudolph Ligsalz, zwei von Hausen, Pötschner, Schluder, Sendlinger, Schrenk, Ebner, Georg Katzmair, Tulpeck, Andrä Resch, Hans Bart, Hans Pütrich, Hudl, Stran, Nogerlin und Spiegel. Die Güter und sämmtlichen Einkünfte dieser geächteten Bürger wurden gleich nach ihrer Entfernung eingezogen und zur städtischen Gemeindekasse verrechnet, und ihre Mobilien, sowie alles vorgefundene Getreide, Weine und dergl. wurden verkauft. Gegen die in München zurückgebliebenen weiblichen Familienglieder der Geächteten wurde von Seite der städtischen Machthaber mit der größten Härte und Unbilligkeit verfahren, und Georg Katzmair erzählt uns in seinem Gedenkbuche ausführlich, welche Unbarmherzigkeit und selbst Hohn gegen seine in der Stadt zurückgebliebene Mutter und Schwester ausgeübt wurde, wie man an diese die 250 fl. Gefordert, um welche Katzmair für den Ligsalz, vielleicht als die demselben vom Rechnungsauszug her zuerkannte Geldstrafe, Bürge geworden, und wie die Mutter endlich zu Michaeli aus der Stadt, die Schwester aber, der man gar den Backstein umzuhängen gedroht, zu der Herzogin in die Veste entwichen sei, von wo Herzog Ernst sie am Palmabend (10. April) 1400 zu Nacht endlich heimlich heraus geleitet habe. Ja, die von München gingen so weit, daß