Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Unterwerden würde, die Landschaft befugt und verpflichtet sei, den widerstrebenden Theil zur Verfolgung des Spruches anzuhalten. Zur Fassung dieses Spruches ward ein weiterer Tag auf Sonntag vor dem Christtag 1402, - 17. Dezember, - nach Ingolstadt festgesetzt.
An diesem Tage, - wobei jedoch die Abgesandten des inneren Rathes von München nicht erschienen, - erfolgte die Entscheidung der vierundzwanzig Schiedsrichter dahin, daß die bisherige gemeinschaftliche Regierung des Landes, welche der Zunder alles Uebels sei, aufgehoben und die Theilung vomJahre 1392 wieder hergestellt werde. Demgemäß erhielt Herzog Stephan den Antheil von Bayern-Ingolstadt, den er ehemals besaß, und die Herzoge Ernst und Wilhelm bekamen Bayern-München. In einer nochmaligen Zusammenkunft am 6. Jänner 1403 wurde festgesetzt, daß im Falle die Hauptstädte der beiden Theile, München und Ingolstadt, diesem Beschlusse widerstreben würden, derselbe mit Waffengewalt in Vollzug gesetzt werden sollte.
Somit war nun der langjährige Kampt zwischen den bayerischen Fürsten geendet, und die gemeinschaftliche Regierung, die in Oberbayern seit dem Jahre 1395 eingeführt war, wieder abgethan. Alle bayerischen Fürsten, mit Ausnahme des in Frankreichbefindlichen Herzogs Ludwig, unterwarfen sich diesem Spruche, und selbst Herzog Stephan erklärte in einer öffentlichen Urkunde, daß er die zwischen ihm und den übrigen Fürsten gepflogene Theilung gänzlich anerkenne und bekräftige.
Alle Städte huldigten nun ihren Fürsten, nur nicht München. Die Bürger von München verweigerten den