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nach dem Gottesdienste die Bürger und die Gesellen im Sonntagsstaate, sich in Gesprächen ergehend, ihre häuslichen oder der Stadt Angelegenheiten besprechend, Geschäfte beredend und schließend, oder auch nur im Austausche von Neuigkeiten; hier fanden die öffentlichen Festlichkeiten und Volksbelustigungen statt, z.B. die Turniere des Adels, das Sonnwendfeuer am St. Johannestage, bei welchem die jungen Leute über das Feuer sprangen, und Andere, ja selbst die Herzoge, mit den Frauen und Töchtern um dasselbe tanzten, ferner die Festzüge und Feierlichkeiten der Zünfte, und die Belustigungen durch herumziehende Gaukler, Schalksnarren und Pritschmeister.
Zum Gedeihen der Stadt gehörte aber auch notwendig die innere Entwickelung und feste Regelung ihrer Verfassung.
Wie wir schon oben erzählt haben, kömmt bereits in der ersten Zeit nach Entstehung Münchens urkundlich ein Richter vor, und es bildeten sich auch forwährend die obrigkeitlichen Verhältnisse immer mehr aus. Der Richter, der Kastner (Rentbeamte) und der Vizedom waren aber lediglich herzogliche Beamte; sie wurden von den Herzogen eingesetzt und die Gerichtsbarkeit, sowie die Verwaltung der Stadt war also eine herzogliche. Als aber Ludwig der Strenge im Sommer 1255 seine Residenz nach München verlegte, gewann das Bürgerthum dieser Stadt ein regeres