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Leben, und sie fühlten den instinktmäßigen Trieb in sich, auf eine höhere Stufe der Selbstständigkeit und der Kraft sich aufzuschwingen. Die ersten Anfänge dieses Strebens zeigten sich bei den Bürgern in einer näheren Verbindung unter sich durch Gewerbsinnungen. Diese Zunfverbände wurden von den Fürsten möglichst begünstiget, denn sie erblickten darin nicht nur einen höhern Gewerbsaufschwung und Wohlstand ihrer Bürger, sonder insbesondere auch in ihnen einen wohlthätigen Damm gegen die Macht und die Anmassungen des Adels und der Ritterschaft. Die Fürsten ertheilten daher den Bürgern immer mehr Gerchtsame und Freiheiten, wodurch zwar die Rechte der Bürger mehr ausgedehnt, die Rechte der Fürsten aber sehr beschränkt wurden.
Was aber bisher nur fürstliche Gnade war, erhielt durch Herzog Rudolf eine feste und bleibende Gestaltung, und damit die Stadt München eine Förmliche magistratische Verfassung. Herzog Rudolf ertheilte nämlich am „nächsten Sonntag von St. Johannistag zu Sonnwende 1294“ (18. Juni) der Stadt den sogenannten Privilegienbrief, welcher im Originale noch gegenwärtig im Stadtarchive aufbewahrt wird. In dieser Urkunde ertheilt Herzog Rudolf den Münchenern das Recht, sich selbst einen Richter und Verwaltungsbeamte zu setzen, und ihre inneren Angelegenheiten und ihre Steuern selbst zu ordnen; der Stadt wurde sowohl die Zivil- als Kriminal- Gerichtsbarkeit mit alleiniger Ausnahme des Todschlages überlassen, und dazu noch mehrere gesetzliche Bestimmungen gegeben. Zugleich erhielten die Bürger die freie Rathswahl.