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Münchener Stadtbuch

I. Die Gründung der Stadt München und deren Aufkommen. 1157.

In Folge dessen steht von nun an an der Spitze des Stadtregimentes der innere Rath der Geschworenen, bestehend aus zwölf der einsichtsvollsten und angesehensten Männer „aus aller Stadt“. Dieser Rath wurde jährlich neu gewählt und von den Herzogen bestätiget, und er mußte dem Herzoge Treue schwören. Hiezu kam der äußere Rath, bestehend aus vier und zwanzig Bürgern, welche dem innern Rathe schwören mußten. Der innere und äußere Rath gestellten zugleich  zwei Redner aus ihrer Mitte, welche die Vorträge halten mußten. Alle diese Aemter und Würden waren mit keinem Gehalte verbunden, sondern waren Ehrenämter, die überdies mit viel Zeitaufwande, Kosten und Auslagen, welche die Rathsherrn aus ihrem eigenen Säckel zu bestreiten hatten, verbunden waren.

Der erste urkundlich bekannte Stadtoberrichter war Albrecht Muracher.

Das Recht der Fürsten war hiedurch freilich nur mehr auf ihre fürstliche Burg beschränkt; die Stadt aber erhielt diese errungenen Freiheiten mit aller Kraft aufrecht, selbst gegen die Herzoge, welche bei ihrem Regierungsantritte jederzeit der Stadt Freiheiten mit einem neuen Freiheitsbriefe bestätigen mußten, bevor ihnen von der  Bürgerschaft der Eid der Treue geleistet wurde. Kaiser Ludwig war der erste, welcher im Jahre 1315 den Münchenern alle ihre Freiheiten bestätigte, und allen Bisthunen, Richtern und Amtleuten gebot, „daß sie den Bürgern von München volles und unverzüliches Recht thun über all ihre Gelder und alle ihre andern Sachen, was sie nur immer zu klagen haben“.

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