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Zu Aichach am 22. April 1403, die in seiner Abwesenheit gepflogene Landestheilung. Durch eine weitere Urkunde aber, gegeben zu München am nächsten Freitag nach St. Georgi 1403, erneuerte Ludwig mit der Stadt das alte Bündniß und verpflichtete sich auf eine eben so worttreue als ritterliche Weise, der Stadt beizustehen und sie zu vertheidigen, bis ihre wechselseitigen Streitigkeiten mit den Herzogen Ernst und Wilhelm entweder im Wege der Güte oder des Rechtes entschieden sein würden. Zugleich leitete Herzog Ludwig gütliche Unterhandlungen ein, und es wurde Burggraf Friedrich von Nürnberg von beiden Parteien als Schiedsrichter gewählt und aufgestellt.
Zu Freising am 31. Mai 1403 erfolgte sein Spruch: Alles, was zwischen den beiden Herzogen und er Stadt München in Kriegsweise vorgefallen, soll wechselseitig verziehen und dergestalt vergessen sein, daß keinem der Münchner Bürger diese Sache wegen von Seite der Herzoge je das geringste Leid widerfahre; würden die Herzoge diese Artikel nicht halten, so haben die Münchner das Recht, mit vereinter Kraft zu widerstehen. Die bisherigen Freiheiten der Stadt werden von den Herzogen bestätiget, namentlich das Recht, ihre Mitbürger selbst zu richten und zu strafen, und dieselben werden nur in der Stadt auf dem Rathhause von den eigenen Stadtrichtern gerichtet. Den bisher von dem Rathe bestraften und aus der Stadt verbannten Bürger soll ihre Strafe nachgelassen und sie in Gnade wieder aufgenommen werden; aber auch bürgern, welche in der Stadt nicht verbleiben wollen soll die Auswanderung an andere Orte nicht verwehrt werden.