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So viel von der großen Stärke und der Ritterlichkeit des Herzogs Christoph.
Von ernsten und unheilvollen Folgen waren aber die Zwistigkeiten begleitet, die er mit seinem Bruder, dem Herzoge Albrecht IV. hatte.
Bei den bisherigen oftmaligen verderblichen Landestheilungen der Herzoge, — wie wir in den vorangehenden Abschnitten ersehen haben, — hatte Herzog Albrecht III. allen Grund zu befürchten, daß nach seinem Tode das Land wieder unter seine Söhne in fünf Theile zersplittert werden würde. Um nun dieß zu vermeiden, zumal er bei seiner zunehmenden Altersschwäche und den Leiden des Podagras den Tod mit raschen Schritten herannahen sah, verordnete er in seinem letzten Willen, daß nie wieder das bayerische Erbe durch Nutztheilungen zersplittert, sondern nach seinem Tode je von den zwei ältesten Söhnen zugleich verwaltet werden solle. Jn Folge dieser Bestimmung hatten daher nach dem am 28. Februar 1460 erfolgten Tode des Vaters dessen beiden ältesten Söhne Johann und Sigmund die gemeinschaftliche Regierung angetreten; als aber Herzog Johann am 18. November 1463 plötzlich gestorben war, trat Herzog Albrecht IV. in die Mitregierung mit Herzog Sigmund ein. Zwei Jahre lang herrschten die Brüder mit einander, dann aber, theils den überlegenen Geist seines Bruders Albrecht erkennend, theils der Ruhe des Stilllebens, der Jagd und den Künsten hold, trat Sigmund die Mitregierung am 3. September 1467 an seinen Bruder Albrecht ab, und zog sich in die Einsamkeit abwechselnd nach Grünwald, Nanhofen oder Menzing zurück. Dieser Herzog Sigmund war späterhin der Erbauer der Frauenkirche in München.