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wurde von beiden Seiten gütliche Ausgleichung angestrebt und Herzog Ludwig von Landshut, der Sieger von Giengen, als Schiedsrichter erwählt. An dem festgesetzten Tage saßen zu Landshut im großen Saale der Burg Trausnitz Herzog Ludwig von Niederbayern, Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Otto von Neumarkt, Bischof Mathias von Speier, die Grafen von Werdenberg und Hanau, die Rathe der Herzoge Dr. Martin Mayr, Ritter Seifried von Venningen, Lutz Schott, Ulrich Ratz, Jakob von Helmstatt und Jakob Kratzl, ferner die Abgeordneten der Landschaften aus Ober- und Niederbayern. Herzog Albrecht war dabei einfach ohne Gepränge erschienen, die Herzoge Christoph und Wolfgang aber ritten mit einem stattlichen Gefolge von zweihundert Rittern, namentlich Herzog Christoph mit seinem Hofstabe, bestehend aus seinem Hofmeister Christoph von Parsberg, dem Hofmarschalle, Küchenmeister, Stallmeister, Kämmerer, den Thürhütern, Köchen, Trompetern ec., mit großer Pracht ein. Am 16. Februar 1468 erfolgte der Schiedsspruch zu Christophs Gunsten dahin, daß diesem die Mitherrschaft nach Verfluß eines Jahres anfangend zuerkannt wurde.
Herzog Albrecht unterwarf sich zwar schweren Herzens diesem Spruche, welcher wieder das alte Unheil Bayerns hervorrufen sollte; doch suchte er während dieser Frist eines Jahres durch gütliche Unterhandlungen die Sache zum Bessern zu wenden und die nachtheiligen Folgen des Landshuter Spruches abzuwenden. Und es gelang ihm. Zuerst wurde Herzog Wolfgang gegen Uberlassung des Schloßes Greifenberg, eines Hauses