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In Anbetracht ihres Ansehens und ihrer Würden war den Geschlechtern gestattet, schönere und ausgezeichnetere Kleidung zu tragen, als die übrigen Bürger; doch waren sie auch darin vor übermäßigem Luxus beschränkt. Wir finden nämlich im Mittelalter, ja beinahe bis auf die neuere Zeit herab, strenge Kleiderordnungen, durch welche die verschiedenen Stände genau geschieden waren; insbesondere sah die Vorzeit Gold und Silber als ein ausschließendes Vorrecht der Könige und Fürsten an, und noch in der Polizei-Ordnung vom Jahre 1577 war Gold und Silber auf Kleidern zu tragen, keinem Grafen erlaubt, wenn er nicht zugleich Ritter war.
Die Kleidung der edlen Geschlechter in München bestand aus Wolle, Kamelot oder höchstens aus Taft. Das seidene Wamms durfte wohl mit Altlas, doch nie mit Sammt oder karmoisinrothem Zeuge ausgeschlagen, die Beinkleider durften mit Taft gefüttert und mit seidenen Spangen geziert sein. Aber verboten war den Patriziern eine goldene Kette, eine silberne Scheide am langen oder kurzen Seitengewehre, oder sammtene Baretschuhe zu tragen; hingegen waren ihnen gestattet zwei goldenen Ringe, jedoch nicht über zwanzig Gulden im Werthe. Den Frauen und Kindern dieser Geschlechter waren goldene Ketten und sammtene Hauben zu tragen erlaubt. Ein Sammtrock für die Frauen durfte nicht mehr als Zwölf Ellen erfordern, aber als unstatthafte Zierde war verboten, denselben zu verbrämen oder mit Gold und Silber auszustatten.
Die Zahl der Patriziergeschlechter in München im 14. Jahrhundert mag ungefähr vierzig betragen haben.