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Münchener Stadtbuch

XL. Zauberei und Hexen

1721.

hochwürdige Sakrament und der heiligen Dreifaltigkeit widersagt. Ihr Buhlteufel habe sich Fibes genannt.

Urtheil.

Nachdem hievon männiglich bewußt, was Massen das gräuliche abscheuliche Laster der Zauberei und Herenwerkes in allen sowohl geistlichen als weltlichen Rechten, sonderlich aber in des heil. Reichs Constitutionen und Kaiser Karls des fünften peinlicher Halsgerichtsordnung verboten; wann aber die edlen, ehrenfesten, fürsichtigen, ehrsamen und weisen Herrn Bürgermeister und Rath der fürstlichen Hauptstadt München alles dasjenige, was zur Errettung der Ehre Gottes, auch zur Ausreutung böser und schädlicher Leute gehört, nach Ihrer fürstlichen Gnaden vorgeleisteter Pflicht solches zu thun sich schuldig erkennt, sonderlich aber diesem obbemeldeten über alle andere verfluchte Laster, weil dasselbe ohnedieß aus Verhängniß Gottes bei diesen kümmerlichen, mühseligen und verruchten Läufen sehr gemein, zu weit einreissen will, bei Zeiten gern gewehrt sehen wollten, und aber gegenwärtige allhier Jedermann vor Augen gestellte Personen, mit Namen Regina Lutzin, Anna Anbacherin, Regina Pollingerin und Brigitta Anbacherin, in der Blindheit und Vergessenheit der Ehre Gottes, der Liebe ihres Nächsten und Ihrer selbst dermassen gerathen, daß sie sich demselben Laster unterwürsig gemacht, dem leidigen Satan theils vor vielen Jahren mit Leib und Seele und Gut sein eigen ergeben, verschrieben, und mit ihrem Blute bestätiget, daneben auf sein Begehren alle christlichen Werke, die Heiligen Gottes und das ganze Heer verläugnet; darüber

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