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Münchener Stadtbuch

XLIII. Die eingekerkerte Nonne im Kloster am Anger.

1742.

jeder Leistung getadelt, hingegen die Kenntnisse der Tochter des Wundarztes Hahn überall vorgezogen. Alle diese ihr offenbar absichtlich zugefügten Kränkungen schmerzten sie tief. Anfangs machte sie ihrem gepreßten Herzen durch Weinen Erleichterung; allein endlich beging sie die Unvorsichtigkeit, ihre Klagen, und zwar in herben Worten, mehreren ihrer Mitschwestern auszusprechen. Dieses wurde der Aebtissin hinterbracht. Zu derselben vorgerufen, erhielt sie in Gegenwart zweier Laienschwestern einen scharfen Verweis und wurde ihr auferlegt, zur Strafe den Boden zu küssen; aber kaum hatte sie sich zur Erde niedergebeugt, als sie von den beiden Laienschwestern ergriffen und mit bereit gehaltenen Ruthen auf den bloßen Leib hart gezüchtiget wurde, oder, wie man sich in der Klostersprache ausdrückte, einen „Schilling" erhielt. Als sie hierauf das Gemach der Aebtissin verließ, standen in dem Gange sämmtliche Nonnen, welche sie schadenfroh auslachten, verhöhnten und verspotteten. Vor Scham hierüber verkroch sie sich in einen abgelegenen Winkel des Klosters und schlief in ihren Schmerzen dort endlich ein. Natürlich wurde sie bald vermißt, sie wurde aufgesucht und endlich schlafend gefunden, hierauf aber auf Befehl der Oberin einstweilen über Nacht in einen Kerker gesperrt. Des andern Morgens vor die Aebtissin und den Beichtvater geführt, wurde ihr Benehmen als Starrsinn und boshafte Entfernung bezeichnet, sie zur Strafe auf fünf Tage des Schleiers beraubt und verurtheilt, die große Disciplin zu machen, und noch zur Laienschwester degradirt. Nach Verlauf der fünf Straftage soll sie statt des schwarzen Schleiers der Frauen, den weißen der Laienschwestern

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