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Münchener Stadtbuch

XLIII. Die eingekerkerte Nonne im Kloster am Anger.

1742.

sogar ungerecht verfahren sei. — Der Weihbischof versammelte daher am Ende der Untersuchung den ganzen Klosterkonvent, wies die Aebtissin und die Nonnen zu schwesterlicher und christlicher Liebe und Eintracht, die Magdalena aber zum Vergessen alles Vorgefallenen und zum Gehorsame an, und hob zugleich kraft der ihm als Bischof zustehenden Macht die gegen Magdalena verhängten Strafen auf, und befahl dem Konvente, sie wieder in ihre Gemeinschaft aufzunehmen.

Die Sache schien somit zum Frommen Magdalenens geschlichtet zu sein; allein kaum hatte der Weihbischof das Kloster verlassen, so gestalteten sich die Dinge anders. Die Aebtissin schien zwar anfangs geneigt, dem Befehle des Bischofes nachzukommen, aber der Beichtvater, Pater Olympius, erklärte, daß das Recht, die Nonnen wegen ihrer Verbrechen zu bestrafen, lediglich der Obrigkeit des Klosters, nämlich dem Pater Provineial des Franziskanerordens, keineswegs aber dem Bischofe zustehe, die Befehle des Bischofes daher nicht zu befolgen seien. Die Magdalena habe nicht nur durch ihre Flucht, sondern noch mehr durch die von ihr herbeigeführte Untersuchung von Seite des bischöflichen Ordinariates dem Kloster die größte Schande zugefügt, sie habe überdieß dabei die Geheimnisse des Klosters eidbrüchig ausgeplaudert, und alles dieses verdiene die strengste Strafe. Sollte die Aebtissin sich dessen weigern, so verlasse er augenblicklich das Kloster, weder eine heilige Messe werde in demselben mehr gelesen noch das Sakrament der Beicht und der Kommunion mehr gespendet, und die Aebtissin sei so lange erkommunizirt, bis sie seinen Anordnungen Folge leiste.

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