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1742.
die Fußtritte eines Franziskaners — erschien zuerst der Beichtvater Pater Olvmpius als Repräsentant der Aebtissin, wurde jedoch von der Kommission zurückgewiesen, da die landesherrlichen Befehle nur an diese selbst lauteten. Erst auf wiederholtes und ernstliches Verlangen erschien endlich die Aebtissin. Nach Lesung des ersten Dekretes weigerte sie sich, die Klausur zu öffnen; erst nach Androhung von unverzüglicher Gewalt wurde die Pforte geöffnet, und die Kommission trat ein. Als nunmehr der Aebtissin das zweite Dekret behändigt wurde, erschrack sie heftig und erblaßte. Ihr Begehren, sich hierüber erst mit dem Beichtvater benehmen zu wollen, wurde abgeschlagen, desgleichen alle ihre Weigerungen, Verwahrungen und Bedenklichkeiten. Erst nach wiederholter Androhung ernstlicher Maßregeln wurde die Kommission in den Kerker geführt. Da lag die arme Magdalena auf einem halbverfaulten Strohsacke, nur mit den Lumpen ihres zerrissenen Habites bedeckt, ein schaudervoller Anblick! Von den Kommissären aufgefordert aufzustehen und herauszutreten, vermochte sie es nicht, sie war ganz gelähmt. Auch jetzt noch versuchte die Aebtissin, Zeit und Ausflüchte zu gewinnen, sie wollte die Magdalena in eine Zelle tragen lassen, um sie dort anständig bekleiden zu können. Auch dieses Begehren wurde ihr von den Kommissären abgeschlagen; die Magdalena wurde vielmehr auf Anordnung derselben auf einer herbeigeschafften Tragbahre aus dem Kerker an die Klosterpforte getragen, und von da aus in einem Tragsessel sogleich in das Kloster der Elisabethinerinen, mit welchem ein Spital verbunden war, gebracht.