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Es kommt zur gütlichen Einigung zwischen der Gasbeleuchtungsgesellschaft und der Stadtgemeinde München. Die Stadtgemeinde erhält das Recht, eine Anlage für die Erzeugung elektrischen Lichts zu errichten. Das Muffatwerk sichert ab 1893 die Versorgung der neuen elektrischen Straßenbeleuchtung.
Das Kraftwerk in der Westenrieder Straße ging 1891 als erstes Kraftwerk Münchens in Betrieb und diente bis 1897 der öffentlichen Stromversorgung. Nach einem Vertrag mit der Gasbeleuchtungsgesellschaft konnte die Stadt die Errichtung von Stromerzeugungsanlagen fördern.