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Mit der Abschaffung des Matrikelgesetzes entfällt die Beschränkung der jüdischen Ansiedlung in Bayern. Juden können sich nun frei niederlassen, auch in München, was einen bedeutenden Schritt zur rechtlichen Gleichstellung darstellt.
Es wird Juden wieder gestattet, offiziell Geschäfte zu eröffnen. Dies geschah im Zuge der schrittweisen rechtlichen Gleichstellung der Juden in Bayern. An diesem Tag trat das “Gesetz über die Verhältnisse der Israeliten” in Kraft, das den Juden mehr bürgerliche Rechte einräumte und es ihnen unter anderem ermöglichte, uneingeschränkt wirtschaftlich tätig zu werden.
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