Schlichtstraße

Datum28.11.1928SignaturDE-1992-STRA-40-46 
AbsenderReferat VIIEmpfänger
ArtBriefStatusNamensfindung
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Ref .VII/2a.

I. Vormerkung; Die Deutschnationale Stadtratsfraktion gab von der grundsätzlichen Auffassung Kenntnis, dass von der Benennung von Strassen nach lebenden Personen Abstand genommen werden soll.

Mit Rücksicht auf die Einstellung der Deutschnationalen Stadtratsfraktion und anderen geäusserten Bedenken, wird der Vorschlag 10 des Verzeichnisses Schlichtstrasse) gestrichen. Weiter wird die Anregung gegeben anstatt der beiden Geiselnamen, die Namen von aufgehobenen Strassen wieder zu verwenden. Die, beiden angeführten Namen Bauernfeind und Schafhäutl eignen sich nicht als Benennung der Strassenzüge im Laim, da dort fast alle Geiselnamen untergebracht sind. Im übrigen ist es zweckmässig Namen von aufgehobenen Strassen erst nach einer gewissen Zeit wieder zu verwenden, bis sich der Name in der Bevölkerung etwas verlebt hat, da sonst leicht Irrtümer entstehen können. Die Namen sind für später vorgemerkt.

 

II. Zum Akt.

 

Am 28. November 1928.

 

Referat VII;

 

Ludwig Reutter, Metschenk, einer der 42 Münchener Geiseln i. J. 1632, welche sich von dem Schwedenkönig Gustav Adolf nach Augsburg, Donauwörth und Landshut schleppen liessen, um die Stadt München, welche die Kriegskontribution von 300 000 Reichstalern nicht sofort erlegen könnte, vor Zerstörung und Einäscherung zu bewahren.