Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Datum | 15.08.1938 | Signatur | DE-1992-STRA-40-62d |
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Absender | Empfänger | ||
Art | Zeitungsartikel | Status | Kein Grund angegeben |
Suchen | Personen | ||
Kategorie | Juden |
Verkehrswesen.
Jüdische Straßennamen.
RdErl. d. RMdI. v. 27.7.1938
–POL O.VuR Verk 46 e Nr. 59/38.
(1) Soweit dies noch nicht geschehen ist, sind sämtliche nach Juden (§ 5 Abs. 1 der Ersten VO. Zum Reichsbürgerges. v. 14.11.1935, RGBl. I S. 1333) und jüdischen Mischlingen I. Grades benannte Straßen oder Straßenteile unverzüglich umzubenennen.
(2) Betsehen Zweifel darüber, ob jemand als Jude oder jüdischer Mischling I. Grades anzusehen ist, so ist die Reichsstelle für Sippenforschung, Berlin NW 7, Schiffbauerdamm 26, um entsprechende Auskunft zu ersuchen.
(3) Die Straßenschilder mit jüdischen Namen dürfen nicht, wie dies sonst bei Straßenumbenennungen üblich ist, noch längere Zeit neben den neuen belassen werden; sie sind gleichzeitig mit der Anbringung der neuen zu entfernen.
(4) Über die vollzogene Umbenennung ist mir bis spätestens 1.10.1938 zu berichten. Fehlanzeige ist erforderlich. Frist bei den Landesregierungen (einschl. Österreich), dem Reichskommissar für das Saarland und den preußischen?. Reg.=Präs.: 20.9.1938, bei den Reichspol.=Behörden in Preußen und in den außerpreuß. Ländern den entsprechenden Behörden: 10.9.1938
An alle Pol.= und Gemeindebehörden (einschl. Österreich).
– Nachrichtlich an die außerpreuß. Landesregierungen (einschl. Österreich) und den Reichskommissar für das Saarland.
– RMBliV. S. 1284c.