Umbenennung von Straßen und Plätzen

Datum30.04.1947SignaturDE-1992-STRA-40-62e 
AbsenderEmpfängerStadtrat Bayreuth
ArtBriefStatusEinwände
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Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München

München, den 30.April 1947

 

An den
Herrn Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth.

 

Sehr geehrter Herr Kollege!

Beim Einmarsch der amerikanischen Besätzungstruppen hat die Militärregierung verfügt, daß sämtliche Straßen und Plätze, die nach Personen oder Motiven des Dritten Reiches benannt wurden, umzubenennen und neu zu beschriften sind.

Auf Grund dieser Anordnung habe ich sofort im Büro weg die Umbenennung von 105 Straßen und Plätzen verfügt.

Nach der unterm 23.9.1946 ergangenen Entschließung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Beseitigung nationalsozialistischer und militaristischer Tendenzen an Denkmälern, Straßenschildern usw. (Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nr. 10 vom 26.9.1946) waren bis 1.1.1947 alle unter Ziffer 1 genannten Denkmäler, Straßenschilder usw. ihrer nationalsozialistischen oder militaristischen Tendenzen zu entkleiden.

In einer Besprechung des zuständigen Sachreferenten mit je einem Vertreter der SPD und CSU wurde einstimmig die Auffassung vertreten, daß diese Anordnung für Straßennamen im allgemeinen nicht zutrifft.

In sinngemäßer Anwendung der genannten Entschließung wurde aber bei dieser Besprechung festgelegt:

1.) Straßennamen, die deutsche Siege im Feindesland nach dem 1. August 1914 verherrlichen oder in ihrer Erinnerung wachhalten, sind durch geeignete Namen zu ersetzen;

 

2.) Straßennamen verdienter Wehrmachtsangehöriger, die in anständiger Weise gehandelt haben und deren Taten nicht vom nationalistischenGeist inspiriert waren, sind zu belassen, es sei denn, daß sie in der Nazibewegung merkbar hervorgetreten sind.

3.) Die Erläuterungen verschiedener Straßennamen sind den jetzigen Verhältnissen anzupassen.

Diese Richtlinien wurden auch von mir nachträglich gebilligt.

Das Wiederaufbaureferat als zuständige Dienststelle hat im Rahmen dieser Richtlinien die Vorarbeiten durchgeführt und die beschlußmässige Genehmigung durch den gesamten Stadtrat auch erwirkt. Bei Beurteilung der in Frage kommenden Fälle wurde die Kontrollratsverfügung Nr. 30 analog angewendet, wonach sich die Begriffe militärische Tradition und Kriegsgeschehnisse auf die kriegsmäßigen Ereignisse nach dem 1. August 1914 und den in Betracht kommenden Personenkreis erstrecken.

Bei der Auswahl der neuen Namen wurde neben Opfern der nazistischen Gewaltherrschaft hauptsächlich auch auf Personen zurückgegriffen, die sich besondere Verdienste um die Stadt München erworben haben oder das Kulturbewußtsein und die örtliche Überlieferung stützten oder wach hielten.

Die seit 1.1.1894 in München befindliche Bismarckstraße wurde nicht umbenannt.

3 Verzeichnisse der bisher umbenannten Straßen und Plätze füge ich zu Ihrer Orientierung bei.

 

Mit kollegialem Gruß!

 

(Dr. Scharnagel)
Oberbürgermeister

 

Mit 3 Verzeichnissen

 


Akteninhalt

 DatumTitelSignaturid
26.03.1947Umbenennung von Straßen und Plätzen
Stadtrat Bayreuth | Oberbürgermeister
DE-1992-STRA-40-62e (526)526
30.04.1947Umbenennung von Straßen und Plätzen | Stadtrat BayreuthDE-1992-STRA-40-62e (527)527